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Qualitätsmanagement und Beratung

Qualitätsmanagement und Beratung

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Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung

Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Der Sanierungsplan liegt schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor; innerhalb von zwei Jahren müssen mindestens 30 % der Schulden bezahlt werden; die Mehrheit der Gläubiger stimmt dem Sanierungsplan zu; das Verfahren ist vorbereitet. Der wesentliche Unterschied zum Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung ist das höhere Quotenerfordernis (30 % statt 20 %). Außerdem kommt es zu wesentlich geringeren Einschränkungen für den Schuldner, da er unter der Aufsicht eines Sanierungsverwalters über sein Vermögen verfügen kann. Folgende Unterlagen müssen vor der Eröffnung des Verfahrens mit Eigenverwaltung vorgelegt werden: Sanierungsplan mit dem Angebot an die betroffenen Gläubiger, binnen 2 Jahren eine Quote zu bezahlen (die Höhe richtet sich je nach Art des Sanierungsverfahrens); ein genaues Vermögensverzeichnis; eine aktuelle und vollständige Übersicht über den Vermögens- und Schuldenstand, in der die Bestandteile des Vermögens auszuweisen, zu bewerten und die Verbindlichkeiten mit dem Rückzahlungsbetrag anzusetzen sowie aufzugliedern sind (Status); eine Gegenüberstellung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für die folgenden 90 Tage, aus der sich ergibt, wie die für die Fortführung des Unternehmens und für die Bezahlung der Masseforderungen notwendigen Mittel aufgebracht und verwendet werden sollen (Finanzplan); ein Gläubigerverzeichnis; eine Übersicht darüber, wie die zur Erfüllung des Sanierungsplans nötigen Mittel aufgebracht werden sollen; Angaben über die Anzahl der Beschäftigten und über die im Unternehmen errichteten Organe; Informationen über die zur Erfüllung des Sanierungsplans nötigen Reorganisationsmaßnahmen, insbesondere Finanzierungsmaßnahmen; die letzten 3 Jahresabschlüsse.